Kann sich ein Staubsaugerhersteller juristisch wehren, wenn ihn ein Familienvater in seinem Weblog kritisiert? Darf ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber in einem Online-Forum schlecht bewerten, weil er mit seinem Job unzufrieden ist? Welche Rechts-vorschriften sind beim Versand von Werbemails zu beachten?
Das sind nur einige Fragen des Rechts der Unternehmenskommunikation, die sich alltäglich zunächst in der Unternehmenspraxis und dann Juristen stellen. Die Veranstaltung “Websites, AGB & Co. – Das Recht der Unternehmenskommuni-kation“ soll für den Umgang mit alltäglichen Fällen sensibilisieren, mit denen Presse- und Öffentlichkeitsarbeiter in Unternehmen genauso wie Agenturen konfrontiert sind. Dazu erhält jeder Teilnehmer ein kleines Studienbuch, um gemeinsam rechtliche Standardsituationen spielerisch zu erschließen.
Dazu gehören:
- Muss man als Pressesprecher die Wahrheit sagen?
- Wann kann (und sollte) ich unliebsame Kommentare in Blogs löschen lassen?
- Ist das Impressum unserer Webseite noch aktuell?
- Welche Pflichtangaben gelten für Mails im Geschäftsverkehr?
- Beziehe ich Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam in Verträge ein, wenn ich sie einzig auf meiner Webseite bereithalte?
- Darf ich von fremden Webseiten Bilder und Texte übernehmen?
- Darf ich aus verschiedenen Tageszeitungen einen Pressespiegel erstellen?
- Darf ich Zeitungsartikel, in denen über mein Unternehmen berichtet wird, auf meine Webseite stellen?
- Wann darf ich mich in Anzeigen als „Marktführer“ bezeichnen?
- Besitzen Werbeslogans Schutz vor Nachahmern?
- Sollten Agenturen und Unternehmen für Pitches Verschwiegenheitserklärungen vereinbaren?
Abschließend ist diese Liste nicht. Vielmehr soll sie nur die Spannweite der Rechts-fragen in der Unternehmenskommunikation verdeutlichen. Einige dieser und andere Fragen sollen am Montag, 18. Mai beantwortet werden. Wenn Sie vorab aus Ihrer Praxis bestimmte Wissenswünsche haben, lassen Sie das den Referenten, Dr. Tobias Gostomzyk, bitte per Mail bis Donnerstag, 14. Mai, wissen (gostomzyk@hoecker.eu).
Dr. Tobias Gostomzyk arbeitet als Medienanwalt in Köln und Hannover (www.hoecker.eu). Zugleich leistet er Pionierarbeit auf dem Feld der „Litigation-PR“ (www.litigation-pr-blog.de) und schreibt über Rechtsthemen für namhafte Medien (etwa F.A.Z. und Spiegel Online).
Zeit: Montag, 18. Mai, 19.00 Uhr
Ort: Der Vortrag wird in der Bibliothek der in Hannover bekannten steuerrechtlichen Kanzlei Schulze-Borges, Gretzinger & Garvens, Ellernstraße 34, 30175 Hannover – also im Zooviertel, unweit der Musikhochschule – stattfinden, einem für Juristen charakteristischen Arbeitsort. Für die Überlassung des Raumes sei herzlich gedankt! Anschließend wird es einen kleinen Umtrunk und Imbiss in der Kanzlei Höcker / von Ulmenstein, Ellernstraße 26/28, 30175 Hannover, geben, der bei schönem Wetter im Garten stattfinden kann.
Teilnehmerzahl: Die Teilnehmerzahl ist auf 16 begrenzt. Die Anmeldungen zählen
in der Reihenfolge ihres Eingangs. Bei kurzfristiger Verhinderung wird um Rückmeldung gebeten, damit ggf. Nachrücker berücksichtigt werden können.
Anmeldung: dprg@eins-a-kommunikation.de
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